Sicherer und individueller Urlaub im Tiroler Ötztal

Erleben Sie ein angenehmes und unvergessliches Urlaubserlebnis in sicherer Umgebung

Liebe Gäste, aus der Ungewissheit am Anfang, haben wir mit großer Verantwortung alle Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 ergriffen, um unseren Gästen ein angenehmes und unvergessliches Urlaubserlebnis in sicherer Umgebung zu ermöglichen.

Durch die Individualität unseres Hauses können wir die zurzeit wichtigste Sache für Ihren Urlaub garantieren, nämlich ganz viel Platz für sich alleine. Durch unser persönliches Engagement garantieren wir Ihnen selbstverständlich die höchsten Hygienestandards, sodass Sie während Ihres Aufenthaltes ein sicheres Gefühl haben – wir tun alles für Ihr Wohlbefinden und zum Schutz von uns allen. 

In den letzten Monaten haben wir gelernt, …

…es wird anders, es bleibt EINZIGARTIG!

Eintritt mit 2-G-Nachweis

(für Kinder ab 12 Jahren)

Genesen

Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
Ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf -> gilt nicht für die Nachtgastronomie.

Geimpft
Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, oder
Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder
weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der lit. a, b oder c mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen.

Sicherer Urlaub

Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter haben für uns oberste Priorität. Darum haben wir die erhöhten Hygienemaßnahmen angepasst.

In Abstimmung mit Experten haben wir erweiterte Sicherheits- und Hygienekonzepte erarbeitet. Wir schulen unser Team zu dn aktuellen Maßnahmen.

Anreise und Aufenthalt

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stornobedingungen in jedem Fall eingehalten werden und daher empfehlen wir dringend jeden Gast, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

Einschränkungen für unsere Saunalandschaft:

Aufgrund der derzeitigen Bestimmungen müssen alle Gäste die nur getestet sind eine FFP2 Maske im gesamten Haus tragen. Für unsere Saunalandschaft gilt die 2G Regel. Das heißt getestete Personen dürfen derzeit unsere Saunalandschaft in keinem Fall benützen.